Kunden, die mit ihrer Lebensversicherung unzufrieden sind, können den Vertrag grundsätzlich jederzeit kündigen. Dieser sogenannte Rückkauf führt aber fast immer zu erheblichen Verlusten, weil der Versicherer zahlreiche Kosten vom Vertragsvermögen abziehen kann.
Günstiger ist der „ewige“ Widerruf der Lebensversicherung – er ist seit einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 möglich. Hier hat das oberste Bundesgericht die Rechte von Versicherungsnehmern deutlich gestärkt!
Kündigung einer Lebensversicherung – Rückkaufswert und hohe Verluste
Als Kundin oder Kunde können Sie Ihre Lebensversicherung jederzeit kündigen. Sie müssen dabei lediglich die individuell vereinbarten Kündigungsfristen sowie die Form der Kündigung beachten. Ist Ihre Kündigung wirksam, zahlt der Versicherer den sogenannten Rückkauf der Police aus – und hier liegt der sprichwörtliche Haken. Denn der Rückkaufswert ist in der Regel niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge.
Anders als beim Widerruf der Lebensversicherung, erfolgt die Berechnung des Rückkaufswertes nach gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen. Der Versicherer zahlt die so ermittelte Summe anschließend an die bezugsberechtigte Person – in der Regel den Versicherungsnehmer – aus. Grundlage ist § 169 VVG sowie die hieraus folgende, vereinfacht dargestellte, Formel:
Auszahlungsbetrag der Lebensversicherung = Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – ggf. Stornopauschale (Kündigungsgebühr)
Zieht der Versicherer eine zusätzliche Kündigungsgebühr ab, schmälert diese den auszuzahlenden Betrag weiter. Mitunter führt die Stornopauschale sogar zu zusätzlichen Verlusten, da bei zahlreichen Versicherungen bereits die Abschluss- und Verwaltungskosten höher sind als die bis zur Kündigung erzielten Überschüsse und Zinsen. Während Sie mit dem Widerruf Ihrer Lebensversicherung meist Gewinne machen, sieht es bei der Kündigung genau gegenteilig aus. Der Rückkauf sollte daher nur die letzte Option zur Auflösung des Versicherungsvertrages sein – lukrativer ist regelmäßig, zunächst mögliche Alternativen prüfen zu lassen!
Widerruf Ihrer Lebensversicherung: Holen Sie das Maximum aus dem Vertrag!
Mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung sichern Sie sich eine deutlich höhere Auszahlung als bei der Kündigung. Dies liegt unter anderem an den folgenden Punkten:
- Der Versicherer hat Ihre Beiträge ohne Rechtsgrundlage einbehalten, denn Sie lösen den Vertrag durch den Widerruf rückwirkend auf und erhalten alle eingezahlten Prämien zurück
- Sie haben Anspruch auf Erstattung von Abschluss- und Verwaltungskosten. Haben Sie die Rentenversicherung bereits gekündigt, erhalten Sie durch einen anschließenden Widerruf auch die Stornogebühren zurück
- Der Versicherer muss alle Überschussanteile sowie die Zinsen auszahlen. Er darf keine Abzüge vornehmen und muss gegebenenfalls sogar Verzugszinsen entrichten
Im Ergebnis werden Sie durch den Widerruf der Lebensversicherung so gestellt, als hätten Sie den Vertrag gar nicht erst abgeschlossen.
Dabei besteht in vielen Fällen ein „ewiges Widerrufsrecht“, wie der BGH unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden hat. Grund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die in zahlreichen Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 vorhanden sind. Sie führen dazu, dass die Widerrufsfrist weder beginnen noch enden konnte – denn die wirksame Belehrung ist Grundvoraussetzung für den Beginn ebendieser Frist!
Durch den Widerruf der Lebensversicherung erhalten Sie nicht selten eine Auszahlung, die mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert bei Kündigung liegt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und Ihren Vertrag noch heute prüfen – es lohnt sich auch für Sie!